Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VanNowa Fahrzeugeinrichtungen

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen VanNowa Fahrzeugeinrichtungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über die Lieferung, den Vertrieb, die Beratung sowie die Montage von Fahrzeugeinrichtungen, Regalsystemen, Ladungssicherungssystemen und sonstigen Fahrzeugausstattungen.
     
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
     
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
2. Vertragsschluss
  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
     
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Ausführung der Leistung zustande.
     
  3. Technische Änderungen, Modelländerungen sowie Änderungen aufgrund Herstelleranpassungen bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. 
3. Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. 
     
  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. 
     
  3. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 
     
  4. Sämtliche Lieferungen und Montageleistungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 
     
  5. Liefertermine, Materialbestellungen sowie Montagetermine werden erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich eingeplant. 
     
  6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. 
4. Liefer- und Leistungsfristen
  1. Angegebene Liefer- und Montagetermine stellen voraussichtliche Termine dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. 
     
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Materialengpässen, Lieferproblemen von Vorlieferanten oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Lieferfrist angemessen. 
     
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern trotz ordnungsgemäßen Deckungsgeschäfts eine Belieferung durch Vorlieferanten dauerhaft ausbleibt. 

Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

5. Montagebedingungen
  1. Der Kunde hat das Fahrzeug zum vereinbarten Termin in montagefähigem Zustand bereitzustellen. 
     
  2. Das Fahrzeug muss: 
    • leergeräumt, 
    • zugänglich, 
    • technisch betriebsbereit 
    • und frei von erheblichen Verschmutzungen sein.
       
  3. Entstehen durch nicht montagefähige Fahrzeuge Verzögerungen oder zusätzlicher Arbeitsaufwand, werden diese Kosten gesondert berechnet. 
     
  4. Kann eine Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entstandenen Kosten einschließlich Anfahrt, Personal- und Planungskosten gesondert in Rechnung zu stellen. 
     
  5. Terminabsagen haben mindestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu erfolgen. 
     
  6. Terminverschiebung und Terminabsage
    Der Kunde kann vereinbarte Montage- oder Servicetermine bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschieben oder absagen.
    Bei späteren Absagen oder Terminverschiebungen ist der Auftragnehmer berechtigt, bereits entstandene Planungs-, Personal-, Beschaffungs-, Reservierungs-, Anfahrts- und Ausfallkosten in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen.
    Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gilt dies als kurzfristige Terminabsage.
6. Abnahme
  1. Nach Abschluss der Montage hat der Kunde die Leistung unverzüglich abzunehmen. 
     
  2. Offensichtliche Mängel sind bei Abnahme mitzuteilen. 
     
  3. Erfolgt keine Beanstandung und wird das Fahrzeug genutzt oder abgeholt, gilt die Leistung als abgenommen.
     
  4. Fiktive Abnahme

    Die Leistung gilt spätestens als abgenommen, wenn
  • das Fahrzeug durch den Kunden abgeholt wird, 
  • das Fahrzeug in Betrieb genommen wird, 
  • die eingebauten Einrichtungen genutzt werden oder  
  • der Kunde nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung wesentliche Mängel schriftlich rügt. 

Gesetzliche Rechte des Kunden bei tatsächlich vorhandenen Mängeln bleiben hiervon unberührt.

7. Sonderanfertigungen und Widerrufsrecht

Verbraucher
 

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. 
     
  2. Das Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Waren,
  • die nicht vorgefertigt sind, 
  • die individuell für ein bestimmtes Fahrzeug geplant oder zusammengestellt werden, 
    deren Herstellung auf einer individuellen Auswahl des Kunden beruht, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. 
     

   3. Dies betrifft insbesondere: 

  • fahrzeugspezifische Fahrzeugeinrichtungen, 
  • individuell konfigurierte Regalsysteme, 
  • Sonderanfertigungen,
  • kundenspezifisch beschaffte Komponenten, 
  • individuell geplante Ladungssicherungssysteme. 

 4. Kundenspezifisch beschaffte Waren
     Für den Kunden individuell konfigurierte, speziell beschaffte oder nach Kundenvorgaben        gefertigte Waren sind von Rückgabe, Umtausch und Widerruf ausgeschlossen, soweit           dies gesetzlich zulässig ist.
 

Dies gilt insbesondere für fahrzeugspezifische Regalsysteme, Sonderanfertigungen, individuell zusammengestellte Fahrzeugeinrichtungen und speziell für den Kunden beschaffte Komponenten.

8. Eigentumsvorbehalt
  1. Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. 
     
  2. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. 
9. Gewährleistung

Verbraucher
 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
 

Unternehmer

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme. 
  2. Unternehmer haben erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 
  3. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 
10. Fahrzeugzustand und Vorschäden
  1. Der Kunde hat bestehende Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. 
     
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für bereits vorhandene Schäden, Korrosion, verdeckte Fahrzeugmängel oder Vorschäden. 
     
  3. Werden während der Arbeiten verdeckte Mängel oder technische Probleme festgestellt, kann die Montage bis zur Klärung unterbrochen werden. 
     
  4. Dokumentation des Fahrzeugzustands
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs vor Beginn sowie nach Abschluss der Arbeiten durch Fotos oder sonstige geeignete Dokumentationsmittel festzuhalten.
     
  • Die Dokumentation dient ausschließlich der Beweissicherung hinsichtlich vorhandener Vorschäden, des Fahrzeugzustands sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten.
11. Nutzung und Ladungssicherung
  1. Der Kunde bleibt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung verantwortlich. 
     
  2. Der Kunde hat die zulässigen Achs- und Gesamtgewichte seines Fahrzeugs einzuhalten. 
     
  3. Eine Haftung für Schäden infolge Überladung, unsachgemäßer Nutzung oder nachträglicher Veränderungen durch den Kunden oder Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
     
  4. Zulassung und Betrieb des Fahrzeugs
    Der Kunde bleibt für die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Fahrzeugzulassung, Betriebserlaubnis, Achslasten, Gesamtgewicht, Ladungssicherung und Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich.

    Soweit durch den Kunden nachträgliche Änderungen an der Fahrzeugeinrichtung vorgenommen werden oder die Nutzung entgegen den Hersteller- oder Montagevorgaben erfolgt, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
     
  5. Eigenmächtige Veränderungen
    Werden Fahrzeugeinrichtungen, Befestigungspunkte oder sonstige montierte Bauteile nachträglich durch den Kunden oder Dritte verändert, ergänzt, demontiert oder unsachgemäß genutzt, entfällt die Haftung des Auftragnehmers für hierdurch verursachte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 
     
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. 
     
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 
ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG:
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
     
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
     
  3. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
     
  4. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
     
  5. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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